Wenn möglich werden für die An- und Abreise öffentliche Verkehrsmittel benutzt. Aus zeitlichen Gründen oder bei abgelegenen, schwer erreichbaren Ausgangspunkten können Privatfahrzeuge benutzt werden. Die Autofahrer erhalten als Unkostenbeitrag eine Entschädigung. Der Betrag wird vom Tourenleiter bei allen Teilnehmern eingezogen und unter die Fahrer verteilt, unabhängig von der Zahl der Mitfahrer.

Erfolgt die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, so löst jeder Teilnehmer die Fahrkarten selbst. Bei einer allfälligen Rückvergütung am Jahresende werden die Halbtax-Preise zugrunde gelegt.

Auf mehrtägigen Touren werden einfache Unterkünfte gewählt (SAC-Standard ca. 70 bis 80 CHF).

Die Reisekosten sowie Kosten, welche zur Ausübung zwingend sind (Bergführer, Billette, etc.), werden dank des grosszügigen Entgegenkommens unserer Geschäftsleitung nach Abschluss des Tourenjahres teilweise an die Mitarbeiter rückvergütet.

Bei Touren mit Bergführer ist bei knappem Budget ein Ausfallen der Vergütung möglich. Falls das Budget überzogen wird, wird der Fehlbtrag von den Teilnehmern ausgeglichen.

Angehörige und Gäste erhalten generell keine Rückvergütung.

In den Detailprogrammen sind die ungefähren Kosten der jeweiligen Tour angegeben. Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel sind auf der Basis Halbtaxabonnement berechnet.